Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) stellte im Bericht vom 22. November 2013 fest, dass auf das bidisziplinäre Gutachten vollumfänglich abgestellt werden könne. Der Fall sei medizinisch ausreichend dokumentiert und die Arbeitsfähigkeit betrage nachvollziehbar für die Tätigkeit als Mitarbeiterin in der Musterei und für adaptierte Tätigkeiten konklusiv 50% (Ganztagespensum bei 50% Leistungsfähigkeit).25