M54.4) bei degenerativen Veränderungen der Lendenwirbelsäule ossärer (ICD-10: M47.86) und diskogener (ICD-10: M51.3) Art. Aus bidisziplinärer Sicht könne die Beschwerdeführerin die zuletzt ausgeübte Tätigkeit wieder ganztags ausüben. Dabei sollten der Beschwerdeführerin aus somatischer Sicht vermehrte und betriebsunübliche Pausen von insgesamt einer Stunde Dauer zugestanden werden und aus psychiatrischer Sicht bestehe eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit von 50%.