Aus psychiatrischer Sicht wird festgehalten, dass die Beschwerdeführerin seit Mai 2010 an einer rezidivierenden depressiven Störung leide und sich aktuell ein mittelgradig depressives Zustandsbild feststellen lasse. Aus bidisziplinärer, orthopä- disch-psychiatrischer Sicht seien folgende Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit zu stellen: rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10: F33.1), subacromiales Schulterimpingement rechts (ICD-10: M75.4), konsekutives Nacken-Schulter-Arm-Syndrom rechts (ICD-10: M79.01) sowie Lumboischialgie (ICD-10: