Im polydisziplinären Konsens wurde aus somatischer Sicht zusammenfassend festgehalten, dass eine verminderte Belastbarkeit der rechten, dominanten, oberen Extremität und der Wirbelsäule vorliege. Daraus resultieren neben einer leichten quantitativen Einschränkung diverse qualitative Einschränkungen des Leistungsvermögens. Aus psychiatrischer Sicht wird festgehalten, dass die Beschwerdeführerin seit Mai 2010 an einer rezidivierenden depressiven Störung leide und sich aktuell ein mittelgradig depressives Zustandsbild feststellen lasse.