Aus somatischer Sicht seien Tätigkeiten, die nicht mit Arbeiten über der Horizontalebene verbunden seien, keine Zwangspositionen der Wirbelsäule beinhalten und kein Heben und Tragen von Lasten über 10kg bedingen, zumutbar. Diskrepanzen seien keine festgestellt worden. Die Beschwerdeführerin könne die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ganztags wieder ausüben, wobei ihr vermehrte Pausen von insgesamt einer Stunde Dauer zuzugestehen seien. Die geschätzte Gesamtarbeitsfähigkeit liege bei knapp 90%.22 Im psychiatrischen Teilgutachten diagnostizierte Dr. med. K_