Aus dem gesamten medizinischen Aktenmaterial ergebe sich, dass von einer eigenständigen psychiatrischen Erkrankung ausgegangen werden müsse. Entweder könne auf das Gutachten abgestellt werden oder eben nicht. Die IV-Stelle weise zu recht auf ihr konsistentes Benehmen hin. Das reduzierte Durchhaltevermögen von depressiven Menschen sei nicht mit einer Simulation oder Aggravation zu verwechseln. Es müsse von Diskrepanzen in der Wertung und Beurteilung ausgegangen werden und nicht innerhalb der Tests.