Die Ergebnisse der Verfahren zur Erfassung von Simulations- und Aggravationstendenzen hätten Hinweise geliefert, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit von solchen auszugehen sei. Die Teilgutachterin weise in ihrer Begutachtung darauf hin, schätze die Minderung der Leistungsfähigkeit aber ohne genauere Begründung auf 50% ein. Aus dem gesamten medizinischen Aktenmaterial werde deutlich, dass die depressive Erkrankung auf die Schmerzproblematik folge und somit als reaktive Begleiterscheinung beurteilt werden müsse.