Aus psychiatrischer Sicht werde eine rezidivierende depressive Störung mit einer gegenwärtigen mittelgradigen Episode diagnostiziert. Bei mittelgradigen Episoden sei zu prüfen, ob es sich dabei um eine reaktive Begleiterscheinung zu einem syndromalen Leiden handle. Dies sei vorliegend zu bejahen. Damit liege bei einer solchen Depression keine Komorbidität im notwendigen Schweregrad vor. Zusätzlich sei von hoher Wahrscheinlichkeit in der psychiatrischen Testdiagnostik von Simulations- und Aggravationsbemühungen auszugehen und es lägen psychosoziale/nicht-medizinische Probleme vor.