Seite 2 E. Die IV-Stelle reichte am 9. Februar 2015 die Duplik ein. Erwägungen 1. Die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der Prozessvoraussetzungen ergibt, dass diese sowohl hinsichtlich der Beschwerdeberechtigung als auch hinsichtlich der Form- und Fristerfordernisse erfüllt sind.1 Auf die Beschwerde ist einzutreten.