A. Die am XX.XX.1964 geborene A___ meldete sich am 9. Januar 2012 wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung (Operation der rechten Schulter, nach Operation wurden psychische Krankheiten festgestellt [Depression]) bei der IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden an und beanspruchte Leistungen. Die IV-Stelle führte in der Folge medizinische Abklärungen durch und holte unter anderem ein bidisziplinäres Gutachten ein. Mit Vorbescheid vom 4. März 2014 kündigte sie an, es bestehe kein Rentenanspruch. Dagegen liess A___ am 31. März 2014 und 29. April 2014 Einwände erheben.