Der Beschwerdeführer rügt, Dr. C___ sei vor fünf Jahren bei der Vorinstanz angestellt gewesen und erziele heute sein Einkommen ausschliesslich aus Gutachteraufträgen, welche ihm die Versicherungen erteilten. Er erhalte nur so viele Aufträge von Versicherungen, weil er regelmässig in deren Sinn urteile; deshalb halte ja auch die Vorinstanz partout in ihm als Gutachter fest (Ziff. 31 Beschwerde). Dr. C___ sei für seine versicherungsfreundlichen Einschätzungen bekannt (Ziff. 32 Beschwerde).