federführend mit dem Erstellen des Gutachtens […]. Wenn Sie einwenden, die otoneurologische Begutachtung sei wegen Sicherstellung des interdisziplinären Austauschs zwingend am gleichen Zentrum durchzuführen wie die restliche Begutachtung, ist dies absolut unzutreffend. Bei den heute gegebenen technischen Mitteln der Kommunikation ist die Verständigung zwischen den Experten auf vielfältigste Art möglich […].“