E. 3.2.2; Urteil des Bundesgerichts 8C_512/2013 vom13. Januar 2014, E. 3.5). Diese letzteren Schlüsse lassen sich, unabhängig davon, dass den unfallversicherungsspezifischen Gesetzesgrundlagen bisher ein Korrelat zu Art. 72bis IVV fehlt, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgericht in BGE 137 V 210, auch auf den Bereich der Unfallversicherung übertragen.