3. Eventualiter sei die Gutachterstelle UMEG, Universitätsstrasse 65, 8006 Zürich, die BEGAZ GmbH, Begutachtungszentrum BL, Hauptstrasse 1, 9102 Binnigen oder das Zentrum für Medizinische Begutachtung ZMB, Gellertstrasse 156, 4052 Basel mit der Erstellung eines polydisziplinären Gutachtens zu beauftragen. 4. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, die vom Beschwerdeführer eingebrachten Ergänzungsfragen den Gutachtern zu unterbreiten. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin.