Gegenstand polydisziplinäre medizinische Begutachtung Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die Zwischenverfügung der Beschwerdegegnerin vom 6. Mai 2014 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten einen Einigungsversuch durchzuführen und eine den bundesgerichtlichen Vorgaben entsprechende Gutachterstelle zu beauftragen.