2.9 Im September 2013 wurde der Beschwerdeführer ausserdem von Dr. J___ untersucht. Auch bei Dr. J___ hat der Beschwerdeführer vom Unfall vom November (gemeint wohl: Oktober) 2012 berichtet und erwähnt, er habe seither unter Beschwerden gelitten. Dr. J___ nimmt diese persönliche Schilderung des Beschwerdeführers in der Anamnese auf, stellt im Sprechstundenbericht vom 16. September 2013 (VI-act. 15) aber ausdrücklich klar: „Der Unfall ist meiner Meinung nach für die Beschwerdesymptomatik nicht ursächlich. Sonst müsste man Aufhellungszeichen im Pedikel sehen.“