Dr. I___ ging aufgrund der klinischen Untersuchung und radiologischen Befunde von einer „segmentalen Instabilität auf Höhe von LWK 5 aus mit konsekutiv myofaszialer Überlastungsreaktion“, wobei eine Bandlaxität diesbezüglich einen ungünstigen Cofaktor darstelle (VI-act. 18). Am 6. November 2013 stellte sich der Beschwerdeführer erneut in der Sprechstunde von Dr. I___ vor (VI-act. 17), welcher eine „Spondylolyse von L5 bds. mit leichten degenerativen Veränderungen auf der Höhe L5/S1“ feststellte.