2.4 bis 2.7 obenstehend zeigen, allerdings erst in diesem Bericht von Dr. I___. Es fällt insbesondere auf, dass der Beschwerdeführer den Arzttermin bei Dr. D___ im Dezember 2012 nicht wahrnahm, was erstaunt, sollte er tatsächlich bereits damals unter derartigen Beschwerden gelitten haben.