Am 7. Mai 2013 veranlasste schliesslich Dr. G___ von der Brunnenhof Praxis eine Untersuchung des Beschwerdeführers durch Dr. H___, weil der Beschwerdeführer befürchtete, eine Gesichtslähmung zu entwickeln. Gemäss Dr. H___ bestanden dafür jedoch keine Anhaltspunkte und es waren keine weiteren Massnahmen zu treffen. Rückenbeschwerden irgendwelcher Art sind auch hier keine erwähnt, vielmehr wurden im Bereich der Extremitäten symmetrische Muskeleigenreflexe und keine sensomotorischen Defizite festgestellt (VI-act. 16).