2.7 Am 19. November 2012 besprach Dr. D___ die Laborwerte mit dem Beschwerdeführer. Rückenbeschwerden sind (weiterhin) keine erwähnt. Einem weiteren Termin in der Praxis Brunnenhof vom 14. Dezember 2012 ist der Beschwerdeführer offenbar unentschuldigt ferngeblieben (vgl. VI-act. 42, S. 3). Danach war der Beschwerdeführer nicht mehr in der Praxis Brunnenhof in Behandlung bis zum April 2013, als er von Dr. F___ wegen einer Dornwarze an der linken Ferse behandelt wurde (VI-act. 42, S. 1). Auch bei diesem Termin im April 2013 waren Rückenbeschwerden offenbar kein Thema. Am 7. Mai 2013 veranlasste schliesslich Dr. G___