B. Dr. D___ von der Praxis Brunnenhof stellte dem Beschwerdeführer aufgrund von Beschwerden infolge dieses Ereignisses am 10. Oktober 2012 ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis für die Zeit vom Mittwoch, 10. Oktober 2012 bis und mit Freitag, 13. Oktober 2012 aus (VI-act. 1). Der Beschwerdeführer nahm seine Arbeit am Montag, 15. Oktober 2012, wieder auf (VI-act. 2).