4. Rechtsmittel: Gegen dieses Urteil kann innert 30 Tagen seit dessen Zustellung beim Schweiz. Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 39 ff., 82 ff. und 90 ff. des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (BGG, SR 173.110) geführt werden. 5. Zustellung an den Beschwerdeführer über dessen Anwältin, die Vorinstanz über deren Anwältin und an das Bundesamt für Gesundheit. Im Namen der 3. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtspräsident: Der Gerichtsschreiber: