desgerichts 8C_1050/2009 vom 28. April 2010 Erw. 4.2) - beläuft sich das Invalideneinkommen auf Fr. 46'217.--. 5.4 Das Valideneinkommen beträgt - ausgehend von den Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin vom 15. Mai 2012 - im Jahr 2012 Fr. 62'535.-- (Fr. 26.75/h x 41.5h/Wo x 52 Wo + 8.33% für den 13. Monatslohn). Entgegen dem Beschwerdeführer sind das Feriengeld und die Feiertagsentschädigung nicht zusätzlich zu addieren, da das Einkommen auf 52 Wochen berechnet wurde.