Seite 12 Arbeitsmarkt vermöge auch der Umstand nichts zu ändern, dass es für die versicherte Person im Einzelfall schwierig oder gar unmöglich sein könne, auf dem tatsächlichen Arbeitsmarkt eine entsprechende Stelle zu finden. So gehe die Gerichtspraxis sogar bei funktionell Einarmigen von genügend realistischen Betätigungsmöglichkeiten auf dem theoretisch ausgeglichenen Arbeitsmarkt aus.