Doch hielt das Bundesgericht im Falle eines 1967 geborenen Versicherten mit einer Verletzung an der dominanten rechten Hand fest, das Abstellen auf den Totalwert statt auf den Wert im Sektor Dienstleistungen sei gerechtfertigt, da der Versicherte in einer den gesundheitlichen Einschränkungen angepassten Erwerbstätigkeit ein vollzeitliches Pensum ausüben könnte (Urteil des Bundesgerichts 8C_527/2012 vom 21. November 2012). Auch bei einem 1968 geborenen Versicherten, bei dem die linke adominante Hand nur noch als Hilfshand einsetzbar war, hielt das Bundesgericht fest, in allen Bereichen der LSE seien