Diese Ausnahmeregelung komme aber nur dann zum Zuge, wenn der Verwertbarkeit der verbliebenen Arbeitsfähigkeit derart enge Grenzen gesetzt seien, dass praktisch alle Tätigkeiten eines bestimmten Wirtschaftszweiges ausser Betracht fielen. Wenn vom Regelfall des Totalwerts abgewichen und auf die Löhne im Dienstleistungssektor abgestellt werde, so sei zu beachten, dass letztere bei Männern auf Anforderungsniveau 4 deutlich unter dem Totalwert lägen, weshalb es sich frage, ob die Arbeitsfähigkeit aufgrund der medizinischen Vorgaben tatsächlich auf den Dienstleistungssektor beschränkt sei oder ob sie nicht doch einen grundsätzlichen Einsatz in allen Wirtschaftszweigen zulies-