Seite 11 5.2 Im Rahmen des vom Beschwerdeführer beanstandeten Einkommensvergleich fragt es sich beim Invalideneinkommen zunächst, ob mit der Suva auf den Zentralwert der Dienstleistungen der Tabelle TA1 der Lohnstrukturerhebung (LSE) 2010 statt auf den durchschnittlichen Lohn in allen Wirtschaftszweigen des privaten Sektors (Totalwert) abzustellen ist, und dies aufgrund eines weitgehenden Funktionsverlustes der oberen Extremität.