In der Folge forderte die Invalidenversicherung bei der Suva am 10. Februar 2012 die Akten ab act. 33 schriftlich an, nachdem sie act. 1-32 schon zu einem früheren Zeitpunkt erhalten hatte. Da die Zustellung ausblieb, mahnte die Invalidenversicherung die Suva zweimal am 23. März und am 13. April 2012. Ferner ersuchte sie am 20. April 2012 um Zusendung der Stellungnahme zum Bericht von Prof. G___, ebenfalls mit zwei Mahnungen vom 23. Mai und vom 15. Juni 2012. Trotzdem ersuchte die Suva die Invalidenversicherung am 29. Mai 2012 um Durchführung des Meldeverfahrens und sandte Kopien der wichtigsten Unfallakten.