Gemäss einer weiteren Aktennotiz der Berufsberatung der Invalidenversicherung vom 17. Februar 2011 werde sich die Suva hinsichtlich beruflicher Eingliederungsmassnahmen melden, sobald eine Arbeitsfähigkeit absehbar sei. Aus einer Aktennotiz der Suva vom 18. August 2011 wiederum geht hervor, dass die Invalidenversicherung ihre Bemühungen um berufliche Wiedereingliederung abschliesse und die Akten zur Sachbearbeitung - wohl zur Prüfung der Rentenfrage - weitergebe.