C.3 Mit Beschwerdeantwort vom 15. September 2014 entgegnete die Suva, dass die Invalidenversicherung die berufliche Eingliederung des Versicherten am 18. August 2011 abgeschlossen habe. An der rechten Hand bestehe nur eine Funktionseinschränkung, und eine allfällige psychische Blockade sei unfallfremd. Da das Valideneinkommen auf 52 Wochen basiere, sei nicht nachvollziehbar, weshalb Feriengeld und Feiertagsentschädigung noch zusätzlich addiert werden sollten. Erwägungen