C.2 Dagegen liess der Versicherte mit Schreiben vom 21. Mai 2014 Beschwerde erheben. Die Berentung durch die Suva sei verfrüht erfolgt. Gemäss Schlussbericht der "Dreischiibe" sei der Versicherte im freien Arbeitsmarkt nicht integrierbar. Beim Valideneinkommen sei ein Feriengeld von 9.16% oder Fr. 5‘287.75 und eine Feiertagsentschädigung von 2.5% oder Fr. 1‘443.15 zu berücksichtigen, sodass es mindestens Fr. 69‘266.-- betrage. Aufgrund der Unfallschwere sei der adäquate Kausalzusammenhang mit den psychischen Beschwerden zu bejahen, zumal mit Ausnahme der ärztlichen Fehlbehandlung alle sechs Kriterien erfüllt seien.