Ferner fehle es an einer ärztlichen Fehlbehandlung, einem schwierigen Heilungsverlauf und an erheblichen Beschwerden, da diese nicht immer vorhanden und bei geeigneter Lagerung rückläufig seien. Allenfalls könne von einer langen Behandlungsdauer und einer langen Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werden, jedoch auch aufgrund psychischer Beschwerden.