Anders sei die wenig invasive reversible anästhesiologische Sympathikusblockade zu beurteilen. Gemäss Aktennotiz vom 10. Oktober 2013 (Suva-act. 168) bezeichnete med. pract. K___ regelmässige anästhesiologische Sympathikusblockaden als möglich, falls deren Wirkung positiv sei. Am Zumutbarkeitsprofil würde sich dadurch jedoch nichts ändern. In der Folge verzichtete der Versicherte aber auf diese therapeutische Vorkehr (Suva-act. 171-173 und 178).