Seite 4 Deshalb werde die Massnahme abgeschlossen und sei die Rentenfrage durch die Invalidenversicherung zu prüfen. Auf Anfrage setzte RA B___ die Suva mit E-Mail vom 4. Juli 2013 (Suva-act. 144) entsprechend in Kenntnis, und auch die Invalidenversicherung orientierte die Suva mit Orientierungskopie vom 11. Juli 2013 (Suva-act. 146) über den Abschluss der Arbeitsvermittlung und liess ihr den Schlussbericht auf Anfrage vom Vortag (IV-act. 89) am 18. Juli 2013 (Suva-act. 149) zukommen.