B.3 Nach dem Schlussbericht der "Dreischiibe" vom 6. März 2013 (IV-act. 76) über die Abklärung vom 12. November 2012 bis 26. Februar 2013, wonach die psychische Blockade nicht verarbeitet sei und ein grosses Hindernis für die berufliche Entwicklung darstelle, erstattete die Invalidenversicherung am 18. März 2013 (IV-act. 77) ihrerseits Bericht betreffend die Eingliederung des Versicherten, der grosse Mühe bekunde, seine Situation zu akzeptieren.