B. B.1 Mit Verfügung vom 6. Juli 2012 (Suva-act. 120) sprach die Suva dem Versicherten rückwirkend ab Juni 2012 eine UVG-Rente von 26% oder Fr. 1'098.60 pro Monat zu, da die rechte Hand nur noch hilfsweise bei sehr leichten Tätigkeiten einsetzbar sei. Dabei nahm sie ein Invalideneinkommen von Fr. 46'289.-- (LSE 2010, TA1, Männer auf Anforderungsniveau 4 im Bereich Dienstleistungen, 41.6h/Wo, Nominallohnanpassung 2011 von 1%. 2012 von 1.2%, Abzug 20%) und ein Valideneinkommen von Fr. 62'537.- (Fr. 26.75/h x 41.5h/Wo x 52 Wo + 8.33% für den 13. Monatslohn) an. Die psychischen Beschwerden seien hingegen nicht adäquat unfallbedingt.