A.5 Gemäss Austrittsbericht der Rehaklinik Bellikon über den stationären Aufenthalt vom 15. September bis 13. Oktober 2010 vom 18. Oktober 2010 (Suva-act. 33) habe der Versicherte den Unfall nicht verarbeitet. Die bisherige Tätigkeit sei nicht mehr zumutbar; in einer sehr leichten Tätigkeit bestehe jedoch eine ganztägige Arbeitsfähigkeit mit gewissen Einschränkungen. Der Versicherte wolle sich indessen keine Gedanken zu seiner beruflichen Zukunft machen.