Seite 12 Was schliesslich die Angaben des behandelnden Arztes Dr. B___ anbelangt, so bezeichnete dieser am 9. November 2010 die Behandlung nach der letzten Kontrolluntersuchung vom 1. Oktober 2010 als abgeschlossen. Zwar operierte er die Patientin am 26. April 2011 erneut, doch betraf diese Intervention nach zutreffender Auffassung Dr. F___ nicht (mehr) das Ereignis vom 8. Dezember 2009, sondern einen früheren krankheitsbedingten Vorzustand.