Das von der Versicherten geklagte Stechen und der elektrisierende Schmerz würden durch den am 5. März 2010 radiologisch nachgewiesenen Riss der Drahtschlinge, deren Ende in die Weichteile vorstehe, überwiegend wahrscheinlich erklärt. Damit sei der krankhaft bedingte Vorzustand durch das fragliche Ereignis verschlimmert worden. Nach der operativen Entfernung der Cerclage am 15. April 2010 seien die Beschwerden jedoch vergangen, und ab 7. Juni 2010 sei die Versicherte wieder zu 100% an der angestammten Stelle tätig gewesen. Der Status quo ante vel sine sei nach Abschluss der Behandlung am 1. Oktober 2010 erreicht worden.