B.7 Im Erstgespräch mit der Casemanagerin der Suva meinte die Versicherte gemäss Protokoll vom 23. März 2012, sie sei ausschliesslich stehend sowie gehend tätig und wünsche keine andere Tätigkeit als die bisherige, wobei sie aus privaten Gründen zu 100% erwerbstätig sein müsse. Gemäss einer Situationsanalyse der Suva vom 7. Juni 2012 hätten bereits vor dem fraglichen Ereignis krankheitsbedingte Einschränkungen bestanden. Weder die Invali- den- noch die Unfallversicherung könnten dafür aufkommen, dass die Versicherte an der bisherigen Stelle nicht kündigen wolle, woran letztere gemäss Aktennotiz der Suva vom 5. März 2013 auch in der Folge festhielt.