B.6 Gemäss Aktennotiz der Suva vom 15. September 2011 habe die Versicherte in der Befragung zuhause gemeint, dass sie am Arbeitsplatz den ganzen Tag auf den Beinen sei und auch Sachen auspacken sowie einräumen müsse. Mit Zwischenbericht vom 26. Januar 2012 meinte Dr. B___, dass die Versicherte maximal zu 50% arbeitsfähig sei, gemäss Zwischenbericht vom 14. März 2012 gelte diese Einschätzung nunmehr für eine gehende Tätigkeit, während in einer sitzenden volle Arbeitsfähigkeit bestehe.