49, der nach Angaben der IV-Stelle im Protokoll (S. 3) die Lohnbasis 2013 vom 7. Dezember 2012 widergebe. Da diese letztere Angabe aus dem Aktenstück selber nicht hervorgeht, ist alternativ auf jene eines Jahreslohns beim 80%-Pensum der Beschwerdeführerin im Jahr 2011 von Fr. 48'190.70 gemäss Arbeitgeberbericht des Alters- und Pflegeheims Teufen vom 24. Oktober 2011 (IV-act. 13) abzustellen und dieser Wert auf den frühestmöglichen Rentenbeginn im Jahr 2012 an die zwischenzeitlich bei den Frauen eingetretene Nominallohnentwicklung auf Fr. 48'672.--anzupassen.