vor diesem Hintergrund wäre der Invaliditätsgrad allein aufgrund eines Einkommensvergleichs zu ermitteln. Der Verzicht auf eine Haushaltabklärung könnte allenfalls aber auch darauf zurückzuführen sein, dass die Verwaltung für die kurze Zeitspanne von Anfang Februar bzw. März bis Ende April 2012 aus Praktikabi- litäts- und Zweckmässigkeitsgründen davon ausging, dass die nach Ablauf der einjährigen Wartefrist durchschnittliche Arbeitsfähigkeit von 50% nicht nur im erwerblichen, sondern auch im sog. Aufgabenbereich des Haushalts vorlag.