Seite 8 getragen hatte. Im vorliegenden Zusammenhang kann allenfalls dessen Angabe, dass überwiegend wahrscheinlich von einer unfallbedingten 20%igen Arbeitsunfähigkeit zufolge eines Postlyme-Syndroms auszugehen sei (Ziff. 8.1, S. 11; Ziff. 9.1, S. 11; Ziff. 10.2, S. 12; Ziff. 11, S. 12), Bedeutung zukommen, wenngleich es an anderer Stelle zweimal heisst, die aktuelle Arbeitsunfähigkeit von 70% stehe in keinem natürlichen Kausalzusammenhang mit dem Zeckenbiss vom August 2006 (Ziff. 6.1, S. 9;