C.5 Mit Replik vom 3. September 2015 entgegnete die Versicherte u.a., Prof. D___ sei - gestützt auf die Angaben der AXA - zu Unrecht von einem Pensum von 100% statt 80% ausgegangen, sodass die von ihm postulierte Arbeitsunfähigkeit von 20% tatsächlich nur 60% betrage. Demgegenüber schätze Dr. C___ diese mit Schreiben vom 24. März 2015 auf 50% ein, wenngleich am 26. Mai 2011 erstmals Nackenschmerzen mit Ausstrahlungen in beide Arme aufgetreten seien. Erwägungen