Die durchschnittliche Arbeitszeit betrug, ausgehend von den ersten drei Wochen im März 2003 - der Unfall ereignete sich am 29. März 2003 - 41.5h. Bei einem Stundenlohn von Fr. 25.-- sowie zuzüglich der Ferien- und Feiertagsentschädigung von 7% und der Gratifikation von Fr. 2'500.-- belief sich der auf die Saison 2003 hochgerechnete Lohn auf Fr. 44'684.75 bzw - nach der gebotenen Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung in der fraglichen Branche bis ins Jahr vor dem Rentenbeginn, also bis 2011 - gemäss Einspracheentscheid und Beschwerdeantwort der Suva auf Fr. 49'498.--, wobei sich im Einspracheentscheid