Seite 7 nichts einzuwenden ist - ist die Gratifikation von Fr. 2'500.-- nicht auf 52 Wochen hochzurechnen, da diese über die Jahre hinweg nach Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin immer in dieser Höhe ausgerichtet wurde. Vor diesem Hintergrund ist mit der Suva bei 2184 Arbeitsstunden, welche von der ehemaligen Arbeitgeberin unterschriftlich bestätigt wurden (s. Suva-act. 396) und einem Stundenlohn von Fr. 27.--/h im Jahr 2012 von einem Valideneinkommen von Fr. 61'468.-- auszugehen.