Beim Valideneinkommen sei die Gratifikation von Fr. 2'500.-- auf 52 Wochen oder auf Fr. 3'421.-- hochzurechnen. Angesichts der unterschiedlichen Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin erscheine nur der Stundenlohn 2003 von Fr. 25.-- als gesichert. Wenn auf den IK-Auszug abgestellt werde, resultiere nach der Nominallohnanpassung ein Valideneinkommen 2012 von Fr. 69'902.--. Seite 5 D.4 Mit Duplik vom 12. September 2013 bekräftigte die Suva ihren bisherigen Standpunkt. Erwägungen