D.3 Mit Replik vom 26. Juni 2013 beantragte der Beschwerdeführer in Abweichung vom Antrag gemäss Beschwerdeschrift die Verwendung eines Valideneinkommens von mindestens Fr. 69'902.--. Beim versicherten Verdienst sei von mindestens 42.25 Wochenstunden auszugehen, was in 38 Wochen inklusiv eines Zuschlages von 7% für Ferien- und Feiertage und zuzüglich einer Gratifikation von Fr. 2'500.-- einen Betrag von Fr. 45'447.22 bzw. - nach Anpassung an die Nominallohnentwicklung zwischen 2003 und 2011 von 12.2% - von Fr. 50'991.78 ergebe. Zuzüglich Kinder- und Ausbildungszulagen von Fr. 5'400.-- resultiere ein versicherter Verdienst von Fr. 56'391.78.