Ausgehend von letzterem Wert errechne sich bei 2184 Arbeitsstunden und bei einer Gratifikation von Fr. 2'500.-- ein versicherter Verdienst 2012 von Fr. 68'020.--. Wenn der Arbeitgeber den Stundenlohn von Fr. 30.-- mit der Ausbildung zum Maschinisten verknüpfe, so sei darauf hinzuweisen, dass keiner der Arbeitskollegen, die mit dem Beschwerdeführer gleichzeitig dort zu arbeiten begonnen hätten, über eine solche Ausbildung verfügt und trotzdem schon 2008 oder 2009 einen Stundenlohn von Fr. 28.-- erzielt habe. Abgesehen davon seien alle Mitarbeiter in der Lage gewesen, sämtliche Maschinen zu bedienen und zu warten.